Bei einer ersten Sitzung, um mehr über die Person zu erfahren, ist eine Anamnese sehr hilfreich, die unter anderem folgende Themen erörtern könnte: Krankheitsgeschichte, Unfälle, Operationen, Geburt, Schwangerschaft, Medikamente, Lebensstil etc.
Die Beschwerden, die ein Klient erwähnt, können vielleicht von seiner Geschichte herrühren. Es ist aber auch möglich, dass die Beschwerden einen ganz anderen Ursprung haben. Es ist daher äusserst wichtig, sich nicht auf das Einzelne zu vertiefen sondern diese Anzeichen immer im Bewusstsein des Ganzen zu halten. Die Grundidee, die unser während der Sitzung begleitet ist immer, das Gesunde. Unser Körper weiss, was ihm guttut, bzw. was für ihn Gesundheit heisst.
Auf dem Massagetisch wird dann gelauscht, was es uns an Geschichte und Problemen zeigt. Das autonome Nervensystem des Klienten gibt uns auch Aufschluss über den Erregungszustand des Klienten. Der Kontakt mit den Händen eröffnet uns eine Möglichkeit der Befunderhebung. Wie reagiert der Klient auf Berührung, wo reagiert er vielleicht sensibel, wo braucht er mehr Raum etc. Bei Kindern ist es nicht immer möglich, den Kontakt mit den Händen während einer längeren Dauer zu halten. Da ist es sehr wichtig, dass man über das Feld miteinander in Kontakt ist.
Man spricht von einer „inneren Intelligenz“, einem „stillen Partner“, mit dem wir uns verbünden.
Eine Behandlung dauert in der Regel eine Stunde, bei Kindern und älteren Menschen kann sie kürzer sein.
In bequemer Kleidung liegt der/die KlientIn auf einer Massageliege, es kann aber auch im Sitzen oder in der Bewegung gearbeitet werden.
Die Therapie wird verbal begleitet oder kann auch in Ruhe stattfinden.
Je nach Problem, akut oder chronischer Natur, ist es sicher unterschiedlich, wie oft und in welchem Abstand eine Therapie hilfreich ist.
Generell empfehle ich immer drei bis fünf Sitzungen, um Veränderungen über eine gewisse Zeitspanne zu beobachten. Nach diesen Sitzungen wird gemeinsam evaluiert ob weitere Behandlungen nötig und sinnvoll sind.
Wenn man bei einer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen hat, wird ohne ärztliche Verordnung ein Teil der Kosten (ca. 60-80%) übernommen, vorausgesetzt die Kasse ist Mitglied des EMR (erfahrungsmedizinisches Register) und der Therapeut ist anerkannt.
Mein Stundenhonorar beträgt ab dem 01.01.2025 CHF 140.–.

